Allgemeine Informationen für die Aufnahme in das stationäre Hospiz Haus Emmaus

Voraussetzungen für die Aufnahme:

  • Die Aufnahme in das Hospiz erfolgt immer nur auf Wunsch des Patienten.
  • Vorliegen einer Erkrankung mit progredientem (fortschreitendem) Verlauf.
  • Eine Heilung dieser Erkrankung ist ausgeschlossen.
  • Eine palliativmedizinische Behandlung ist erforderlich.
  • Die zu erwartende Lebensdauer des Patienten beträgt wenige Wochen bis Monate.
  • Eine Krankenhausbehandlung im Sinne des §39 SGB V ist nicht erforderlich.
  • Die häusliche Versorgung ist nicht mehr zu gewährleisten.

Für die Erledigung aller notwendigen Formalitäten vor der Aufnahme, während und nach dem Hospizaufenthalt ist für das Hospiz ein fester Ansprechpartner von außerordentlicher Wichtigkeit. Dies kann neben den Zugehörigen eine Vertrauensperson des Gastes oder eine gesetzliche Betreuungsperson sein.

Das Hospiz steht grundsätzlich Menschen unterschiedlichster sozialer und ethnischer Herkunft und Religionszugehörigkeit offen.

Für den Erstkontakt steht die Pflegedienstleitung des Hospizes zur Verfügung. Sie gibt Auskunft über den Aufnahmemodus, die Kosten- und Zuzahlungsregelung und die Verfügbarkeit freier Plätze. Die Pflegedienstleitung führt ein Erstgespräch mit dem Patienten oder den Zugehörigen, klärt die Kostenübernahme durch die Kostenträger und legt den Aufnahmetermin gemeinsam mit dem Gast fest.

Die ärztliche Versorgung des Patienten kann in der Regel der behandelnde Hausarzt gemeinsam mit dem Palliativmediziner weiterführen. Ist die Behandlung durch den Hausarzt nicht möglich, kann die ärztliche Versorgung vom Palliativmediziner des Hospizes übernommen werden.

Für die Aufnahme werden benötigt:

  • Ein detailliertes ärztliches Aufnahmeattest (Erhebungsbogen der Krankenkasse) mit Angabe der genauen Diagnose, dem aktuellen Zustand des Patienten (Symptome, Allgemeinzustand, Prognose…), dem Aufwand der pflegerischen Versorgung und der geplanten weiteren Behandlung.
    Mit diesem Erhebungsbogen („Verfahren zur Bewertung der Behandlungsnotwendigkeit im Hospiz”) ist vom Sozialdienst eines Krankenhauses oder dem Hausarzt die Kostenzusage bei der Krankenkasse zu beantragen.
  • Die Einstufung in einen Pflegegrad.
    Ist noch kein Pflegegrad beantragt, sollte dies per Eilantrag durch den Sozialdienst des Krankenhauses oder durch Angehörige bei der zuständigen Pflegekasse erfolgen.
  • Die schriftliche Kostenzusage der Kranken und Pflegekasse.
    Privat versicherte Patienten sollten die Kostenübernahme für den Hospizaufenthalt vorab mit ihrer Krankenversicherung klären.
  • Unterzeichnung des Hospizvertrages unter Anerkennung der Allgemeinen Aufnahmebedingungen.

Wir weisen darauf hin, dass…

… die Kosten eines Hospizaufenthaltes nicht vollständig durch die Kostenträger gedeckt werden. Die 5% des Tagespflegesatzes werden durch den Träger der Einrichtung (Spenden) übernommen. Für Privat-versicherte oder Selbstzahler gelten Sonderregelungen.
Sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekasse nicht erfüllt, können die Kosten auf Antrag von den zuständigen Sozialhilfeträgern übernommen werden.

Soweit keine Zuzahlungsbefreiung besteht, sind Praxisgebühr sowie die Zuzahlung zu Medikamenten, den verordneten Heil- und Hilfsmitteln auch weiterhin durch den zu Versorgenden zu erbringen.

Downloads – Informationen zur Aufnahme

Bei Fragen stehen Ihnen die Hospizleitung Monika Stumpf oder die Leitende Pflegefachkraft Stephanie Wagner unter der Telefonnummer 06441/2092662 zur Verfügung.

Wir bemühen uns, den Wunsch auf eine Aufnahme in das stationäre Hospiz “Haus Emmaus” so schnell wie möglich zu realisieren.